Das macht ein Landrat.

Vielfältige Aufgaben

Die Aufgaben eines Landrats sind sehr vielfältig. Daher hier ein kleiner Auszug. Wenn Sie Fragen haben, nur zu!

Vorsitz im Kreistag und Kreisausschuss

  • Leitung der Sitzungen
  • Vorbereitung von Beschlussvorlagen gemeinsam mit der Verwaltung
  • Umsetzung der politischen Entscheidungen

Leitung der Kreisverwaltung

  • Führung der rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung
  • Organisation effizienter Verwaltungsabläufe
  • Umsetzung von Beschlüssen des Kreistags

Repräsentation des Kreises

  • Vertretung des Landkreises nach außen – etwa gegenüber Landesregierung, Institutionen, Unternehmen oder Bürgern
  • Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Gremiensitzungen

Gesetzliche Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde

Hier einige Beispiele:

  • Genehmigung städtischer Haushalte
  • Ordnung und Sicherheit (zum Beispiel Katastrophenschutz, Rettungsdienst)
  • Gesundheitswesen (zum Beispiel Gesundheitsamt, Infektionsschutz)
  • Umweltschutz (zum Beispiel Abfallentsorgung, Wasserrecht)
  • Schulwesen (etwa Berufskollegs, Förderschulen)
  • Straßenbau (Kreisstraßen)
  • Sozial- und Jugendhilfe

Koordination zwischen Kreis und kreisangehörigen Städten

  • Zusammenarbeit mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte
  • Abstimmung über gemeinsame Projekte (etwa Finanzen, Schulen, ÖPNV, Wirtschaftsförderung)

Krisenmanagement

  • Organisation und und Sicherstellung der Hilfe für Menschen in außergewöhnlichen Notlagen (etwa Naturkatastrophen, Pandemien
  • Ansprechpartner für Bevölkerung und Medien in Ausnahmesituationen

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